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Selbständige & Unternehmen

Sie sind selbständig.
Sie tragen alles selbst.

Was wir absichern

Als Selbständiger sind Sie beides zugleich: Privatperson und Betrieb.

Wir verschaffen uns zuerst ein genaues Bild der Risiken, die Ihr Betrieb wirklich trägt, vom Handwerk über Handel und Dienstleistung bis zur Gastronomie. Dann sichern wir genau die ab, die zu Ihrer Größe und Branche gehören. Und weil Sie ohne Arbeitgeber auch privat alles selbst tragen, gehört Ihre eigene Absicherung von Anfang an dazu.

Ihr persönlicher Bedarf

Was zu Ihrer Tätigkeit passt

Tätigkeit · Schwerpunkt
1
Was beschreibt Sie am besten?
Leitsätze

Wissen, planen, entscheiden.

Finanzielle Sicherheit entsteht nicht durch Zufall und nicht durch Produkte. Sie entsteht, indem ein Ziel gesetzt, das System verstanden, ein Plan geschrieben und eine Entscheidung getroffen wird – und indem man dranbleibt. So arbeitet das Maklerhaus Wanes, für jeden Mandanten, in jeder Lebenslage.

Grundsatz 01

Das Ziel setzen

Wir beginnen nicht mit einem Vertrag, sondern mit der Frage: Welcher Lebensstandard soll in jeder Lage gehalten werden – bei Krankheit, im Alter, für die Familie? Daraus leiten wir alles Weitere ab.

Grundsatz 02

Das System verstehen

Wissen allein ist nur Möglichkeit. Wir ordnen es, wenden es auf Ihre Situation an und überführen es in einen Plan. Deshalb erklären diese Seiten zuerst, wie das System funktioniert – und erst dann, was daraus folgt.

Grundsatz 03

Den Plan schreiben

Wir begründen jede Empfehlung schriftlich und bringen sie in eine Rangfolge. Was existenziell ist, setzen wir zuerst um. Was situativ ist, terminieren wir. Ein Plan, der nicht aufgeschrieben ist, ist keiner.

Grundsatz 04

Entscheiden statt vertagen

Die größten Lücken entstehen nicht durch falsche, sondern durch vertagte Entscheidungen. Beiträge steigen mit dem Alter, Gesundheit lässt sich nicht nachversichern. Eine getroffene Entscheidung passen wir jederzeit an – eine vertagte nicht.

Grundsatz 05

Dranbleiben

Absicherung und Vorsorge sind kein Ereignis, sondern ein Verfahren über Jahrzehnte. Wir prüfen den Bestand regelmäßig und passen ihn an Einkommen, Familie und Rechtslage an – auch dann, wenn gerade nichts drängt.

Grundsatz 06

Den richtigen Kreis nutzen

Niemand trifft gute Finanzentscheidungen allein. Wir bündeln den Zugang zu Gesellschaften, Bedingungswerken und Fachstellen des Deutschen Maklerverbunds und stellen ihn unseren Mandanten zur Verfügung – als eine zuständige Stelle.

Grundlagen

Das System für Selbständige.

Wer einen Betrieb führt, bewegt sich in einem Geflecht aus Rechtsform, Steuern, Pflichten und Sozialrecht, das für Angestellte unsichtbar bleibt. Die folgenden Kapitel erklären dieses System – als Grundlage dafür, Risiken richtig einzuordnen.

Wer haftet wofür – die Grundentscheidung jeder Gründung.

Die Rechtsform bestimmt, mit welchem Vermögen Sie für Verbindlichkeiten einstehen, wie Sie besteuert werden und wie viel Verwaltung der Betrieb mit sich bringt. Sie ist die erste und folgenreichste Entscheidung – und lässt sich später nur mit Aufwand ändern.

unbegrenzt
Einzelunternehmen / GbR

Inhaber und GbR-Gesellschafter haften mit dem gesamten Privatvermögen, auch für Fehler von Mitarbeitern und Partnern (§ 823, § 721 BGB).

25.000 €
Stammkapital GmbH

Mindestens die Hälfte bei Gründung eingezahlt. Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt – mit Ausnahmen für Geschäftsführer (§ 43 GmbHG).

1 €
UG (haftungsbeschränkt)

Einstieg mit geringem Kapital; 25 % des Jahresüberschusses müssen bis zum Erreichen von 25.000 € angespart werden (§ 5a GmbHG).

Notar + Register
Gründungsformalien

GmbH und UG entstehen erst mit Eintragung ins Handelsregister. Davor haften die Handelnden persönlich.

Was daraus folgtEine Haftungsbeschränkung schützt das Privatvermögen vor Verbindlichkeiten der Gesellschaft – nicht vor der eigenen Haftung als Geschäftsführer und nicht vor persönlich übernommenen Bürgschaften für Betriebskredite. Jede Rechtsform braucht deshalb eine eigene Risikobetrachtung.

Quellen: BGB; GmbHG; HGB; Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) seit 2024.

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Anmeldungen, Mitgliedschaften, Fristen.

Mit dem Start entstehen Pflichten gegenüber Gewerbeamt, Finanzamt, Kammer und Berufsgenossenschaft – teils mit kurzen Fristen und Bußgeldfolge. Freiberufler haben weniger, aber nicht keine Pflichten.

§ 14 GewO
Gewerbeanmeldung

Vor Aufnahme der Tätigkeit beim Gewerbeamt der Gemeinde. Freie Berufe (§ 18 EStG) melden sich stattdessen nur beim Finanzamt.

1 Monat
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Elektronisch über ELSTER innerhalb eines Monats nach Gründung. Hier werden Umsatzsteuer-Option, Gewinnschätzung und Vorauszahlungen festgelegt.

1 Woche
Berufsgenossenschaft

Anmeldung des Unternehmens innerhalb einer Woche (§ 192 SGB VII). Mitarbeiter sind dort gesetzlich unfallversichert; Unternehmer können sich freiwillig versichern.

Pflicht
IHK oder Handwerkskammer

Jeder Gewerbetreibende ist kraft Gesetzes Mitglied. Beitrag nach Gewerbeertrag; Kleingewerbe sind in den ersten Jahren oft beitragsfrei.

Was daraus folgtWas in den ersten Wochen versäumt wird, holt den Betrieb später ein – als Nachzahlung, Bußgeld oder fehlende Versicherung im Schadenfall. Der Inhaber-Check prüft diese Grundpflichten mit, bevor über Deckungen gesprochen wird.

Quellen: Gewerbeordnung; Abgabenordnung; SGB VII; IHK-Gesetz; Handwerksordnung.

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Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer im Zusammenspiel.

Selbständige zahlen Steuern nicht monatlich über die Lohnabrechnung, sondern in Vorauszahlungen und Nachzahlungen – oft mit Verzögerung von über einem Jahr. Wer die Mechanik nicht kennt, wird von der ersten großen Nachzahlung überrascht.

19 % / 7 %
Umsatzsteuer

Wird auf jede Rechnung aufgeschlagen und ans Finanzamt abgeführt; gezahlte Vorsteuer wird gegengerechnet. Kein Ertrag, sondern durchlaufender Posten – darf nie als Liquidität gelten.

25.000 €
Kleinunternehmergrenze

Bis zu diesem Vorjahresumsatz (und 100.000 € im laufenden Jahr) kann auf die Umsatzsteuer verzichtet werden (§ 19 UStG, seit 2025).

24.500 €
Gewerbesteuer-Freibetrag

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Darüber: 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde; weitgehend auf die Einkommensteuer anrechenbar (§ 35 EStG). Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.

800.000 € / 80.000 €
Buchführungspflicht

Ab diesem Umsatz bzw. Gewinn ist Bilanzierung Pflicht (§ 141 AO). Darunter genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

  • Jahr 1Keine oder geschätzte Vorauszahlungen. Die Steuer entsteht trotzdem.
  • Jahr 2Steuererklärung für Jahr 1, Nachzahlung plus Festsetzung der Vorauszahlungen für Jahr 2 und 3 – häufig drei Jahre Steuer in einem Jahr.
  • Ab Jahr 3Quartalsweise Vorauszahlungen (10. März, Juni, September, Dezember).
Was daraus folgtRund 30–40 % jedes Gewinns gehören nicht dem Inhaber, sondern dem Finanzamt – zeitversetzt. Ein separates Steuerkonto mit laufender Rücklage ist keine Empfehlung, sondern Voraussetzung dafür, dass der Betrieb das zweite Jahr übersteht.

Quellen: UStG; GewStG; EStG; AO. Keine Steuerberatung – maßgeblich ist der Steuerberater.

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Was für Selbständige gilt – und was nicht.

Selbständige stehen außerhalb der meisten Pflichtsysteme. Das senkt die Abgaben – und streicht zugleich Ansprüche, die Angestellte für selbstverständlich halten: Krankengeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, Arbeitgeberanteile.

Pflicht
Krankenversicherung

Freiwillig gesetzlich (Mindestbeitrag auf Basis 1.316,67 €/Monat) oder privat – der volle Beitrag wird allein getragen (§ 193 VVG, § 9 SGB V).

keine
Rentenversicherungspflicht

Ausnahme: Handwerker in der Handwerksrolle, Lehrer, Pflegepersonen, Künstler (KSK) u. a. nach § 2 SGB VI. Alle anderen bauen ohne eigenes Zutun keinen Rentenanspruch auf.

3 Monate
Frist freiwillige Arbeitslosenversicherung

Wer innerhalb von drei Monaten nach Gründung einen Antrag stellt, kann sich freiwillig weiterversichern (§ 28a SGB III) – später nicht mehr.

§ 7a SGB IV
Statusfeststellung

Wer überwiegend für einen Auftraggeber arbeitet, riskiert Scheinselbständigkeit mit Nachzahlung aller Sozialbeiträge. Das Statusfeststellungsverfahren der DRV schafft Rechtssicherheit.

Was daraus folgtWas Angestellten automatisch zufließt, muss der Selbständige bewusst entscheiden: Krankentagegeld, Absicherung der Arbeitskraft, Altersvorsorge. Nicht zu entscheiden ist auch eine Entscheidung – gegen jede Absicherung.

Quellen: SGB III, IV, V, VI; VVG; Künstlersozialversicherungsgesetz.

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Arbeitgeberpflichten, Kosten, Rechte.

Mit der ersten Einstellung wird aus dem Selbständigen ein Arbeitgeber – mit Melde-, Zahlungs- und Fürsorgepflichten. Die Personalkosten liegen deutlich über dem Bruttogehalt, und viele Pflichten greifen vom ersten Tag an.

13,90 €
Mindestlohn 2026

Je Stunde, ab 2027: 14,60 €. Gilt auch für Minijobber; Verstöße sind bußgeldbewehrt und führen zu Nachzahlungen der Sozialbeiträge.

603 €
Minijob-Grenze 2026

Monatlich, gekoppelt an den Mindestlohn. Arbeitgeber zahlen pauschal rund 30 % Abgaben an die Minijob-Zentrale.

+ ≈ 21 %
Arbeitgeberanteil

Auf jedes Bruttogehalt kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung plus Umlagen U1/U2 und Berufsgenossenschaft. 3.000 € brutto kosten den Betrieb rund 3.700 €.

6 Wochen
Lohnfortzahlung

Der Arbeitgeber trägt das Gehalt im Krankheitsfall. Betriebe bis 30 Mitarbeiter erhalten über die Umlage U1 einen Teil erstattet (AAG).

Was daraus folgtJeder Mitarbeiter hat Anspruch auf betriebliche Altersversorgung mit 15 % Zuschuss, ist über die Berufsgenossenschaft unfallversichert und kann den Arbeitgeber bei Fehlern haftbar machen. Personal ist der größte Kostenblock und das größte Haftungsrisiko zugleich – und das wirksamste Mittel, den Betrieb wachsen zu lassen.

Quellen: Mindestlohngesetz und Mindestlohnanpassungsverordnung; § 8 SGB IV; Aufwendungsausgleichsgesetz; BetrAVG.

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Warum Betriebe nicht an Verlusten scheitern, sondern an Zahlungsunfähigkeit.

Ein profitabler Betrieb kann insolvent gehen, wenn Zahlungen ausbleiben und Verpflichtungen fällig werden. Liquidität ist deshalb die Kennzahl, die vor allen anderen steht – und die Grundlage dafür, dass Absicherung überhaupt bezahlbar bleibt.

3 Monate
Fixkosten als Rücklage

Miete, Personal, Leasing, Versicherungen, private Entnahme. Die Mindestreserve, um einen Ausfall oder Zahlungsverzug zu überstehen, ohne Kredite aufzunehmen.

9 Punkte
Verzugszinsen B2B

Über dem Basiszinssatz bei Geschäften zwischen Unternehmern, plus 40 € Pauschale (§ 288 BGB). Wer seine Rechte kennt, kommt schneller an sein Geld.

3 Wochen
Insolvenzantragspflicht

Bei Zahlungsunfähigkeit müssen Geschäftsführer einer GmbH/UG binnen drei Wochen Antrag stellen (§ 15a InsO) – sonst persönliche Haftung und Strafbarkeit.

getrennt
Konten

Betrieb, Steuerrücklage und Privat auf getrennten Konten. Die einfachste und wirksamste Regel für Übersicht und für saubere Buchführung.

Was daraus folgtDie Reihenfolge ist entscheidend: erst Liquiditätsreserve, dann existenzielle Deckungen, dann Vorsorge. Wer sie einhält, muss Verträge nie aus Geldnot kündigen – und genau das ist der häufigste Grund, warum Absicherung im Ernstfall fehlt.

Quellen: BGB; InsO; betriebswirtschaftliche Grundsätze.

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Sachstand

Betrieb und Inhaber – zwei Risikokreise.

Selbständige tragen zwei Risikokreise gleichzeitig: den des Betriebs und den der eigenen Person. Ohne Arbeitgeber entfallen Lohnfortzahlung, Arbeitgeberanteile und in vielen Fällen der Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Gliederung ordnet beide Kreise nach Dringlichkeit.

Stand 2026Gliederung nach DringlichkeitRechtsgrundlagen benannt
IExistenziellHaftung gegenüber Dritten und das Einkommen des Inhabers. Ohne diese Deckungen steht der Betrieb bei einem einzigen Ereignis still.
1.1Betriebs- und BerufshaftpflichtAnsprüche Dritter aus dem BetriebDringend empfohlen
Worum es geht

Deckt Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, die Kunden, Lieferanten oder Passanten durch den Betrieb entstehen. Für beratende Berufe tritt die Vermögensschadenhaftpflicht hinzu, die reine Vermögensschäden aus Fehlern deckt.

Rechtlicher Rahmen

§ 823 BGB (unbegrenzte Haftung), § 831 BGB (Haftung für Mitarbeiter). Pflicht kraft Berufsrechts u. a. für Rechtsanwälte (§ 51 BRAO), Steuerberater (§ 67 StBerG), Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler (§ 34d, § 34f GewO), Architekten und Ingenieure (Landesrecht), Heilberufe (Kammerrecht).

Worauf es ankommt
  • Deckungssumme mindestens 3 Mio. €, bei Publikumsverkehr und Bau 5–10 Mio. €
  • Betriebsbeschreibung vollständig – nicht benannte Tätigkeiten sind nicht versichert
  • Mitversicherung von Bearbeitungs-, Tätigkeits- und Mietsachschäden, Produkthaftpflicht
  • Nachhaftung und Vorsorgeversicherung für neue Risiken
Typischer Fehler: Tätigkeitsfeld erweitert, Police nicht angepasst – der neue Geschäftszweig ist nicht gedeckt.
1.2Krankenversicherung und KrankentagegeldPflichtversicherung ohne ArbeitgeberanteilGesetzliche Pflicht
Worum es geht

Selbständige wählen zwischen freiwilliger GKV und PKV und tragen den Beitrag allein. Bei Krankheit gibt es keine Lohnfortzahlung: In der GKV besteht Anspruch auf Krankengeld nur mit Wahlerklärung ab der 7. Woche; in der PKV nur mit Krankentagegeldtarif.

Rechtlicher Rahmen

§ 193 Abs. 3 VVG (Versicherungspflicht), § 9 SGB V (freiwillige Versicherung), § 44 Abs. 2 SGB V (Wahlerklärung Krankengeld), § 240 SGB V (Mindestbemessung 1.316,67 €/Monat in 2026).

Worauf es ankommt
  • Krankentagegeld ab dem 15., 22. oder 29. Tag in Höhe der privaten Fixkosten und Betriebskosten
  • GKV-Wahltarif oder PKV-Tagegeld – Lücke zwischen Tag 1 und Leistungsbeginn bewusst planen
  • PKV-Entscheidung über die gesamte Lebensspanne rechnen, Rückkehr in die GKV ab 55 praktisch ausgeschlossen
Typischer Fehler: Kein Krankentagegeld – bereits vier Wochen Ausfall bedeuten vier Wochen ohne Einnahmen bei laufenden Kosten.
1.3Arbeitskraft des InhabersBerufsunfähigkeit ohne gesetzliches NetzDringend empfohlen
Worum es geht

Viele Selbständige sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und haben daher keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Fällt der Inhaber dauerhaft aus, fehlen Einkommen und Betriebsführung zugleich.

Rechtlicher Rahmen

§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI: Anspruch nur mit drei Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren. § 2 SGB VI: Pflichtversicherung nur für bestimmte Selbständige (u. a. Handwerker in der Handwerksrolle, Lehrer, Pflegepersonen).

Worauf es ankommt
  • BU-Rente in Höhe des privaten Bedarfs plus Betriebskosten, die auch bei Ausfall weiterlaufen
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung, Umorganisationsklausel für Selbständige prüfen
  • Laufzeit bis 67, Nachversicherungsgarantie bei Umsatzsteigerung
Typischer Fehler: BU-Vertrag aus der Angestelltenzeit mit niedriger Rente läuft weiter, obwohl Einkommen und Verantwortung gestiegen sind.
1.4Inhalts- und ErtragsausfallversicherungEinrichtung, Waren, Technik – und die Zeit danachDringend empfohlen
Worum es geht

Die Inhaltsversicherung ersetzt Einrichtung, Waren und Vorräte nach Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm. Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn, bis der Betrieb wieder arbeitet.

Rechtlicher Rahmen

Keine gesetzliche Pflicht; häufig Auflage im Miet-, Kredit- oder Leasingvertrag. Unterversicherung führt nach § 75 VVG zur anteiligen Kürzung.

Worauf es ankommt
  • Versicherungssumme zum Neuwert, Unterversicherungsverzicht vereinbaren
  • Elementarschäden und Rückstau einschließen
  • Haftzeit der Betriebsunterbrechung 12–24 Monate, realistisch zur Wiederbeschaffungsdauer
  • Betriebsschließung durch Behörden (Infektionsschutz) gesondert prüfen
Typischer Fehler: Inhalt versichert, Betriebsunterbrechung nicht – der Schaden ist ersetzt, die Miete der nächsten sechs Monate nicht.
IIBetrieblichRisiken, die bei Eintritt den Betrieb empfindlich treffen. Bedarf nach Branche, Größe und Vertragslage.
2.1Cyber-VersicherungDatenverlust, Erpressung, HaftungDringend empfohlen
Worum es geht

Deckt Kosten nach Angriffen: IT-Forensik, Wiederherstellung, Betriebsausfall, Lösegeldforderungen, Haftung gegenüber Kunden und Meldepflichten. Betrifft jeden Betrieb mit Kundendaten, Online-Terminbuchung oder Shop.

Rechtlicher Rahmen

Art. 33 DSGVO (Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden), Art. 34 DSGVO (Benachrichtigung Betroffener), Art. 82 DSGVO (Schadensersatz), § 42 BDSG.

Worauf es ankommt
  • Eigenschaden (Wiederherstellung, Ausfall) und Drittschaden (Haftung) in einer Deckung
  • 24/7-Krisenhotline mit Forensik und Rechtsberatung
  • Obliegenheiten beachtbar: Backups, Updates, Zwei-Faktor-Anmeldung
Typischer Fehler: Annahme, der Betrieb sei zu klein, um Ziel zu sein – automatisierte Angriffe treffen jede Größe.
2.2Firmen-RechtsschutzArbeits-, Vertrags-, Straf- und VerkehrsrechtSituativ
Worum es geht

Übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten des Betriebs, etwa bei Kündigungsschutzklagen, Streit mit Lieferanten, Behörden oder im Straßenverkehr. Vor dem Arbeitsgericht trägt der Arbeitgeber in erster Instanz seine Kosten stets selbst.

Rechtlicher Rahmen

§ 12a ArbGG. Vertragsrecht nach VVG; Wartezeit in der Regel drei Monate. Vertrags-Rechtsschutz nur eingeschränkt versicherbar.

Worauf es ankommt
  • Arbeits-Rechtsschutz bei Mitarbeitern unverzichtbar
  • Straf-Rechtsschutz für Inhaber und Mitarbeiter (Arbeitsschutz, Umwelt, Steuer)
  • Inhaber privat und Verkehr im Paket prüfen
Typischer Fehler: Abschluss nach Zugang der Kündigungsschutzklage – zu spät.
2.3Firmen-Kfz und FuhrparkVom Transporter bis zur FlotteGesetzliche Pflicht
Worum es geht

Jedes zugelassene Fahrzeug braucht Haftpflicht. Firmenfahrzeuge mit wechselnden Fahrern, Werkzeug und Ladung erfordern eigene Deckungen.

Rechtlicher Rahmen

§ 1 PflVG (Versicherungspflicht), § 4 PflVG (Mindestdeckung 7,5 Mio. € Personen, 1,3 Mio. € Sach, 50.000 € Vermögen), § 7 StVG (Halterhaftung).

Worauf es ankommt
  • Deckungssumme 100 Mio. € pauschal
  • Kasko mit Werkzeug-/Ladungsdeckung, Fahrerschutz, Rabattschutz
  • Ab drei Fahrzeugen: Flottenvertrag mit einheitlichem Stichtag
Typischer Fehler: Privatfahrzeug gewerblich genutzt ohne Anzeige – Deckungslücke und Regressgefahr.
2.4Elektronik, Maschinen, TransportTechnik und Ware unterwegsSituativ
Worum es geht

Elektronikversicherung deckt Kassen-, IT- und Praxistechnik gegen Bedienfehler, Überspannung und Diebstahl. Maschinenversicherung schützt Produktionsmittel, Transportversicherung die eigene Ware auf dem Weg zum Kunden.

Rechtlicher Rahmen

Keine Pflicht. Allgefahrendeckung (All-Risk) nach den jeweiligen Bedingungswerken; Abgrenzung zur Inhaltsversicherung beachten.

Worauf es ankommt
  • Allgefahrendeckung statt benannter Gefahren
  • Mehrkosten und Datenwiederherstellung einschließen
  • Werkverkehr: Ladung im eigenen Fahrzeug versichern
Typischer Fehler: Doppelversicherung: Technik sowohl in der Inhalts- als auch in der Elektronikversicherung – doppelter Beitrag, einfache Leistung.
2.5D&O / OrganhaftungPersönliche Haftung der GeschäftsführungSituativ
Worum es geht

Geschäftsführer einer GmbH oder UG haften der Gesellschaft gegenüber persönlich und unbegrenzt für Pflichtverletzungen – auch bei Fahrlässigkeit. Die D&O übernimmt Abwehr und berechtigte Ansprüche.

Rechtlicher Rahmen

§ 43 GmbHG (Sorgfaltspflicht und Haftung), § 15a InsO (Insolvenzantragspflicht), § 69 AO (Haftung für Steuern), § 266a StGB (Sozialabgaben).

Worauf es ankommt
  • Deckungssumme nach Bilanzsumme und Risiko
  • Innenhaftung (Gesellschaft gegen Geschäftsführer) und Außenhaftung gedeckt
  • Rückwärts- und Nachhaftung, Insolvenzklausel
Typischer Fehler: Verwechslung mit der Betriebshaftpflicht – diese deckt keine Ansprüche der eigenen Gesellschaft.
IIIMitarbeiter und VorsorgeBindung von Mitarbeitern, eigene Altersvorsorge, privates Umfeld des Inhabers.
3.1Betriebliche Altersversorgung (bAV)Anspruch jedes MitarbeitersGesetzliche Pflicht
Worum es geht

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss 15 % Zuschuss leisten, soweit er Sozialabgaben spart. Richtig aufgesetzt ist die bAV ein Instrument zur Mitarbeiterbindung mit steuerlichem Vorteil.

Rechtlicher Rahmen

§ 1a BetrAVG (Anspruch auf Entgeltumwandlung), § 1a Abs. 1a BetrAVG (15 % Arbeitgeberzuschuss, seit 2022 für alle Verträge), § 3 Nr. 63 EStG (Steuerfreiheit bis 8 % der BBG West).

Worauf es ankommt
  • Durchführungsweg und Versorgungsordnung schriftlich regeln
  • Arbeitgeberzuschuss korrekt berechnen und dokumentieren
  • Haftung des Arbeitgebers für die Zusage (§ 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG) durch passende Produktwahl begrenzen
Typischer Fehler: Zuschuss nicht gezahlt oder Versorgungsordnung fehlt – Nachzahlungs- und Haftungsrisiko für den Arbeitgeber.
3.2Betriebliche Krankenversicherung (bKV)Gesundheitsleistungen als GehaltsbestandteilSituativ
Worum es geht

Der Arbeitgeber finanziert Zusatzleistungen (Zahn, Vorsorge, Sehhilfen, Budgettarife) für die Belegschaft – ohne Gesundheitsprüfung, mit hoher Wahrnehmung bei den Mitarbeitern.

Rechtlicher Rahmen

§ 8 Abs. 2 EStG: Sachbezugsfreigrenze 50 €/Monat; alternativ pauschale Versteuerung nach § 37b EStG oder § 40 EStG.

Worauf es ankommt
  • Budgettarif oder Bausteintarif nach Belegschaftsstruktur
  • Steuerliche Behandlung vorab festlegen
  • Mindestteilnehmerzahl der Gesellschaften beachten
Typischer Fehler: Zusammen mit anderen Sachbezügen wird die 50-€-Grenze überschritten – der gesamte Vorteil wird steuerpflichtig.
3.3Altersvorsorge des InhabersBasisrente, Betriebsvermögen, private VorsorgeDringend empfohlen
Worum es geht

Ohne Rentenversicherungspflicht entsteht keine gesetzliche Rente. Die Vorsorge muss vollständig in Eigenregie aufgebaut werden – steuerlich gefördert über die Basisrente, flexibel über Fondspolicen oder Depot.

Rechtlicher Rahmen

§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG (Basisrente, Beiträge seit 2023 zu 100 % abziehbar bis zum Höchstbetrag), § 22 Nr. 1 S. 3 EStG (nachgelagerte Besteuerung). Freiwillige Versicherung in der DRV nach § 7 SGB VI möglich.

Worauf es ankommt
  • Steuerersparnis der Basisrente gegen Unflexibilität abwägen
  • Betriebsvermögen oder Unternehmensverkauf nicht als alleinige Vorsorge einplanen
  • Schichtenmodell nutzen: Basis, geförderte Zusatzvorsorge, freie Anlage
Typischer Fehler: Vorsorge auf „später, wenn der Betrieb läuft“ verschoben – jedes Jahr ohne Beitrag kostet überproportional.
3.4Privates UmfeldHaftpflicht, Hausrat, Risikoleben, Rechtsschutz privatDringend empfohlen
Worum es geht

Der Inhaber bleibt Privatperson. Private Haftpflicht, Hausrat/Wohngebäude und – bei Familie oder Krediten – die Risikolebensversicherung gehören zur Gesamtbetrachtung.

Rechtlicher Rahmen

§ 823 BGB (private Haftung), § 159 VVG (Bezugsrecht), § 16 ErbStG (Freibeträge).

Worauf es ankommt
  • Risikoleben in Höhe von Betriebskrediten, Bürgschaften und Familienbedarf
  • Gesellschafter untereinander: Über-Kreuz-Absicherung bei mehreren Inhabern
  • Private und betriebliche Verträge bei einer Stelle bündeln
Typischer Fehler: Bürgschaft für den Betriebskredit privat unterschrieben, aber nicht abgesichert – im Todesfall haftet die Familie.

Einstufung „Gesetzliche Pflicht“ bezeichnet eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder Berufsrechts. „Dringend empfohlen“ bezeichnet Risiken, deren Eintritt die wirtschaftliche Existenz gefährdet. „Situativ“ bezeichnet Bausteine, deren Bedarf von Lebenslage, Vermögen und bestehenden Ansprüchen abhängt.

Richtwerte 2026

Die Rechengrößen, die für Selbständige zählen.

Für Selbständige gelten eigene Schwellen: Mindestbeiträge in der GKV, Fristen des Krankengelds, der Pflichtzuschuss zur bAV und die Meldefristen bei Datenpannen.

GrößeWertBedeutungGrundlage
Mindestbemessung freiwillige GKV1.316,67 €/MonatAuch bei geringem Gewinn wird der Beitrag mindestens auf dieses fiktive Einkommen berechnet (ein Drittel der Bezugsgröße 3.955 €).§ 240 Abs. 4 SGB V
Versicherungspflichtgrenze (JAEG)77.400 €/JahrFür Selbständige ohne Bedeutung beim Zugang zur PKV – sie können unabhängig vom Einkommen wählen. Relevant für mitarbeitende Angestellte.§ 6 Abs. 6 SGB V
Krankengeld für Selbständigeab 7. WocheNur mit Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse; davor keine Leistung. Wahltarife der Kassen oder PKV-Krankentagegeld schließen die Lücke.§ 44 Abs. 2, § 53 Abs. 6 SGB V
Arbeitgeberzuschuss bAV15 %Pflichtzuschuss auf jede Entgeltumwandlung, soweit Sozialversicherungsbeiträge gespart werden.§ 1a Abs. 1a BetrAVG
Steuerfreie bAV-Beiträge8 % der BBG West2026: 8.112 €/Jahr steuerfrei, davon 4 % (4.056 €) sozialabgabenfrei.§ 3 Nr. 63 EStG, § 1 SvEV
Meldefrist Datenpanne72 StundenMeldung an die Datenschutzaufsicht nach Bekanntwerden; bei hohem Risiko zusätzlich Information der Betroffenen.Art. 33, 34 DSGVO
Erwerbsminderungsrente3 von 5 JahrenAnspruch nur mit drei Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren – viele Selbständige erfüllen das nach wenigen Jahren nicht mehr.§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI
Haftung des InhabersunbegrenztEinzelunternehmer und Gesellschafter einer GbR haften mit dem gesamten Privatvermögen; GmbH-Geschäftsführer persönlich bei Pflichtverletzung.§ 823 BGB, § 721 BGB n. F., § 43 GmbHG
Kfz-Haftpflicht Mindestdeckung7,5 Mio. €Personenschäden; daneben 1,3 Mio. € Sachschäden, 50.000 € Vermögensschäden. Empfohlen: 100 Mio. € pauschal.§ 4 PflVG mit Anlage

Quellen: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026; SGB V, SGB VI; Betriebsrentengesetz; Datenschutz-Grundverordnung; Pflichtversicherungsgesetz. Werte werden jährlich angepasst.

Verfahren

So läuft die Beratung ab.

Von der Anfrage bis zur laufenden Betreuung folgt jedes Mandat demselben dokumentierten Ablauf. Vor dem Erstgespräch werden keine Unterlagen benötigt.

Beratungsunterlagen auf dem Schreibtisch
Jede Empfehlung hat eine Begründung.Vom ersten Gespräch bis zur laufenden Betreuung – ein Ablauf, der für Sie nachvollziehbar bleibt.
Foto: Unsplash
01

Anfrage

Ihr Teil
Formular, Anruf oder Online-Termin. Eine kurze Schilderung des Anliegens genügt.
Unser Teil
Sichtung des Anliegens und Zuordnung zum zuständigen Bereich.
Ergebnis
Terminbestätigung mit Teams-Zugang oder persönlicher Rückruf.
02

Bestandsaufnahme

Ihr Teil
Gespräch über Betrieb, Tätigkeit, Mitarbeiter, Verträge und Ihre persönliche Situation. Grundlage ist der Inhaber-Check; Policen erst danach.
Unser Teil
Erfassung beider Risikokreise – Betrieb und Inhaber – mit Prüfung auf Lücken, Doppelungen und nicht angezeigte Tätigkeiten.
Ergebnis
Statusübersicht mit Priorität je Bereich als Grundlage der Beratung (§ 61 VVG).
03

Marktvergleich

Ihr Teil
Keine Mitwirkung erforderlich.
Unser Teil
Vergleich der Bedingungswerke und Beiträge über den Zugang des Deutschen Maklerverbunds; Bewertung nach Leistung, nicht nach Beitrag allein.
Ergebnis
Nachvollziehbare Empfehlung mit Begründung und Alternativen.
04

Entscheidung und Antrag

Ihr Teil
Entscheidung, Beantwortung der Antragsfragen – vollständig und wahrheitsgemäß (§ 19 VVG).
Unser Teil
Antragstellung, Beratungsdokumentation (§ 62 VVG), Begleitung der Risikoprüfung, Kündigung oder Übertragung bestehender Verträge.
Ergebnis
Policierung; Widerrufsrecht 14 Tage, bei Lebensversicherungen 30 Tage (§§ 8, 152 VVG).
05

Betreuung

Ihr Teil
Mitteilung von Änderungen: Umzug, Familie, Einkommen, Betrieb.
Unser Teil
Laufende Vertragsverwaltung, Schadenbegleitung gegenüber dem Versicherer, regelmäßige Überprüfung des Bestands.
Ergebnis
Ein Ansprechpartner für alle Verträge, dauerhaft.
Digitale Vertragsverwaltung

Alle Verträge an einer Stelle.

Mandanten des Maklerhauses erhalten Zugang zur Finanzmanager-App des Deutschen Maklerverbunds. Verträge, Policen und Beitragsrechnungen aller Gesellschaften liegen dort an einem Ort – unabhängig davon, bei wem der Vertrag besteht. Dokumente werden per Foto hochgeladen, Änderungen direkt an das Maklerhaus gemeldet.

  1. Freischaltung beantragenEine kurze E-Mail genügt. Die Freischaltung erfolgt durch das Maklerhaus, nicht durch die App selbst.
  2. Zugangsdaten erhaltenSie erhalten eine Einladung per E-Mail und legen Ihr Passwort fest.
  3. App laden und Verträge einsehenBestehende Verträge sind nach Übernahme der Betreuung bereits hinterlegt; weitere Unterlagen laden Sie selbst hoch.
Finanzmanager

Was die App für Sie übernimmt

  • Vertragsübersicht über alle Gesellschaften hinweg, mit Beiträgen und Laufzeiten
  • Policen und Rechnungen als PDF – kein Ordner, kein Suchen
  • Dokumente per Foto hochladen und Nachrichten an das Maklerhaus senden
  • Änderungen (Adresse, Bankverbindung, Fahrzeug) an einer Stelle mitteilen
  • Zugang ausschließlich für Sie und das Maklerhaus – keine Weitergabe an Dritte

Die Finanzmanager-App wird von der DEMV Systems GmbH, Hamburg, bereitgestellt. Die Nutzung ist Teil der Betreuung durch das Maklerhaus Wanes.

Häufige Fragen

Was Selbständige häufig fragen.

Worin unterscheidet sich ein Versicherungsmakler von einem Vertreter?
Ein Versicherungsvertreter handelt im Auftrag einer oder mehrerer Gesellschaften (§ 59 Abs. 2 VVG). Ein Versicherungsmakler handelt im Auftrag des Kunden und ist keiner Gesellschaft verpflichtet (§ 59 Abs. 3 VVG). Die Rechtsprechung bezeichnet ihn als treuhänderähnlichen Sachwalter des Kunden. Maklerhaus Wanes ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO registriert.
Wie wird die Tätigkeit des Maklerhauses vergütet?
Die Vergütung ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten und wird von der jeweiligen Gesellschaft als Courtage gezahlt. Eine gesonderte Rechnung an Sie entsteht für die Vermittlung und Betreuung nicht. Sollte im Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein, etwa für eine reine Honorarberatung, wird diese vorab schriftlich getroffen.
Ist eine Betriebshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Für die meisten Gewerbe nicht. Eine gesetzliche Pflicht besteht nur in bestimmten Berufen – etwa für Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Versicherungsvermittler oder Heilberufe. Unabhängig davon haftet jeder Unternehmer nach § 823 BGB unbegrenzt mit seinem Vermögen für Schäden, die aus dem Betrieb entstehen. Die Betriebshaftpflicht ist daher die erste Deckung, die ein Betrieb braucht – und wird von Auftraggebern, Vermietern und Banken regelmäßig verlangt.
Was passiert mit den Verträgen aus meiner Angestelltenzeit?
Sie bleiben bestehen, passen aber oft nicht mehr. Eine Berufsunfähigkeitsrente, die als Angestellter ausreichte, deckt als Selbständiger weder das höhere Einkommen noch die weiterlaufenden Betriebskosten. Gesetzliche Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente laufen nach wenigen Jahren ohne Pflichtbeiträge aus. Im Inhaber-Check werden alle Altverträge auf Passung geprüft.
Kann ich Betrieb und Privates über eine Stelle betreuen lassen?
Ja. Das ist der Regelfall im Maklerhaus Wanes. Betriebliche Deckungen, Mitarbeiterversorgung und Ihre persönliche Absicherung werden in einer Übersicht geführt. Das vermeidet Doppelversicherungen zwischen Inhalts-, Elektronik- und Privatverträgen und sorgt dafür, dass im Schadenfall eine Stelle zuständig ist.
Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?
Nein. Bestehende Verträge können mit einer Maklervollmacht in die Betreuung übernommen werden, ohne dass sich am Vertrag etwas ändert. Erst wenn die Prüfung ergibt, dass ein Vertrag in Leistung oder Beitrag nicht mehr zeitgemäß ist, wird ein Wechsel geprüft – unter Beachtung von Kündigungsfristen und ohne Deckungslücke.
Welche Unterlagen werden für das Erstgespräch benötigt?
Keine. Das Erstgespräch dient der Bestandsaufnahme im Gespräch. Bestehende Policen, Rentenauskünfte oder Gehaltsnachweise werden erst danach benötigt und können bequem über die Finanzmanager-App bereitgestellt werden.
Was geschieht im Schadenfall?
Die Schadenmeldung erfolgt über das Maklerhaus. Wir prüfen die Deckung, bereiten die Meldung auf, führen die Korrespondenz mit der Gesellschaft und begleiten die Regulierung bis zum Abschluss. Für Sie gibt es eine zuständige Stelle, unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft der Vertrag besteht.

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und geben den Rechtsstand zum angegebenen Zeitpunkt wieder. Sie ersetzen keine individuelle Beratung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.

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