AngestellteSelbständigeÖffentlicher DienstÜber unsVorsorge-RechnerBeratung anfragen
Öffentlicher Dienst

Öffentlicher Dienst.
Beihilfe, Dienstunfähigkeit und Versorgung, richtig eingeordnet.

Erst die richtige Weiche

Verbeamtet oder angestellt? Das macht den Unterschied.

Ob Sie verbeamtet oder im Tarifbeschäftigungsverhältnis sind, bestimmt drei Dinge: Ihre Krankenversicherung, den Schutz Ihrer Arbeitskraft und Ihre Altersversorgung. Zuerst der Überblick, was jeweils gilt – darunter führt Sie der Pfadfinder in drei Schritten zu Ihrem Bereich, Status und Ihrer Phase.

Verbeamtet
Krankheit

Beihilfe + private Krankenversicherung. Der Dienstherr trägt einen Teil der Kosten, den Rest deckt ein beihilfekonformer PKV-Tarif.

Arbeitskraft

Dienstunfähigkeit (DU). Eigener rechtlicher Maßstab. Eine echte DU-Klausel ist Pflicht, nicht die normale Berufsunfähigkeit.

Ruhestand

Pension. Sie ersetzt einen Teil der letzten Bezüge, nach voller Dienstzeit maximal rund 71,75 Prozent.

Angestellt
Krankheit

Gesetzliche Krankenversicherung. Keine Beihilfe. Ein Wechsel in die PKV ist nur möglich, wenn das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Arbeitskraft

Berufsunfähigkeit (BU). Keine Dienstunfähigkeit. Die Arbeitskraft wird privat abgesichert wie bei jeder angestellten Person.

Ruhestand

Gesetzliche Rente + VBL. Die Zusatzversorgung über die VBL fällt meist niedrig aus, private Vorsorge ergänzt sie.

Ihr persönlicher Pfad

In drei Schritten zur passenden Beratung

Bereich · Status · Phase
1 Ihr Bereich
Für wen wir arbeiten

Beamtenversorgung ist nicht gleich Beamtenversorgung.

Jede Laufbahn und jeder Status bringt eigene Regeln und eigene Risiken mit, verbeamtet wie angestellt. Wir kennen die Unterschiede und beraten entsprechend.

Anwärter & Vorbereitungsdienst

Einstieg in die Laufbahn: günstige Anwärtertarife sichern und die Arbeitskraft früh absichern.

Lehrkräfte

Verbeamtet oder angestellt: zwei verschiedene Welten bei Krankenversicherung, DU/BU und Vorsorge.

Polizei, Feuerwehr & Justizvollzug

Erhöhtes Dienstrisiko: Dienstunfähigkeit und Diensthaftpflicht verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Verwaltung, Behörden & Kommunen

Bund, Land oder Kommune: Wir richten die Absicherung am jeweiligen Dienstherrn aus.

Angestellte im öffentlichen Dienst

Tarifbeschäftigte nach TV-L / TVöD: GKV oder PKV, eine starke BU und private Vorsorge zur VBL.

Beamte auf Lebenszeit & Pensionäre

Gefestigter Status bis Ruhestand: Familienschutz, Eigentum und die spätere Versorgung im Blick.

Hinweis: Beihilfeanspruch und Beihilfesätze richten sich nach dem jeweiligen Dienstherrn und unterscheiden sich zwischen Bund und Bundesländern. Die hier dargestellten Zusammenhänge sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung sowie keine Rechts- oder Steuerberatung. Ihre konkrete Situation rechnen wir gemeinsam im persönlichen Gespräch durch.

Wo Sie stehen

Sie sind hier richtig, wenn Sie im öffentlichen Dienst sind.

Ihr nächster Schritt

Sprechen wir über Ihre Versorgung.

Sagen Sie uns kurz, wer Sie sind. Ihre oben gewählte Auswahl – Bereich, Status und Phase – übernehmen wir automatisch, damit wir gezielt vorbereiten. Wir melden uns persönlich und unverbindlich.

Ihre Auswahl: Öffentlicher Dienst

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags persönlich. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich, um Ihre Anfrage zu bearbeiten.

✓ Vielen Dank – wir melden uns zeitnah persönlich bei Ihnen.
Es ist etwas schiefgegangen. Bitte versuchen Sie es erneut oder schreiben Sie an kontakt@maklerhaus-wanes.de.