Ob Sie verbeamtet oder im Tarifbeschäftigungsverhältnis sind, bestimmt drei Dinge: Ihre Krankenversicherung, den Schutz Ihrer Arbeitskraft und Ihre Altersversorgung. Zuerst der Überblick, was jeweils gilt – darunter führt Sie der Pfadfinder in drei Schritten zu Ihrem Bereich, Status und Ihrer Phase.
Beihilfe + private Krankenversicherung. Der Dienstherr trägt einen Teil der Kosten, den Rest deckt ein beihilfekonformer PKV-Tarif.
Dienstunfähigkeit (DU). Eigener rechtlicher Maßstab. Eine echte DU-Klausel ist Pflicht, nicht die normale Berufsunfähigkeit.
Pension. Sie ersetzt einen Teil der letzten Bezüge, nach voller Dienstzeit maximal rund 71,75 Prozent.
Gesetzliche Krankenversicherung. Keine Beihilfe. Ein Wechsel in die PKV ist nur möglich, wenn das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Berufsunfähigkeit (BU). Keine Dienstunfähigkeit. Die Arbeitskraft wird privat abgesichert wie bei jeder angestellten Person.
Gesetzliche Rente + VBL. Die Zusatzversorgung über die VBL fällt meist niedrig aus, private Vorsorge ergänzt sie.
Finanzielle Sicherheit entsteht nicht durch Zufall und nicht durch Produkte. Sie entsteht, indem ein Ziel gesetzt, das System verstanden, ein Plan geschrieben und eine Entscheidung getroffen wird – und indem man dranbleibt. So arbeitet das Maklerhaus Wanes, für jeden Mandanten, in jeder Lebenslage.
Wir beginnen nicht mit einem Vertrag, sondern mit der Frage: Welcher Lebensstandard soll in jeder Lage gehalten werden – bei Krankheit, im Alter, für die Familie? Daraus leiten wir alles Weitere ab.
Wissen allein ist nur Möglichkeit. Wir ordnen es, wenden es auf Ihre Situation an und überführen es in einen Plan. Deshalb erklären diese Seiten zuerst, wie das System funktioniert – und erst dann, was daraus folgt.
Wir begründen jede Empfehlung schriftlich und bringen sie in eine Rangfolge. Was existenziell ist, setzen wir zuerst um. Was situativ ist, terminieren wir. Ein Plan, der nicht aufgeschrieben ist, ist keiner.
Die größten Lücken entstehen nicht durch falsche, sondern durch vertagte Entscheidungen. Beiträge steigen mit dem Alter, Gesundheit lässt sich nicht nachversichern. Eine getroffene Entscheidung passen wir jederzeit an – eine vertagte nicht.
Absicherung und Vorsorge sind kein Ereignis, sondern ein Verfahren über Jahrzehnte. Wir prüfen den Bestand regelmäßig und passen ihn an Einkommen, Familie und Rechtslage an – auch dann, wenn gerade nichts drängt.
Niemand trifft gute Finanzentscheidungen allein. Wir bündeln den Zugang zu Gesellschaften, Bedingungswerken und Fachstellen des Deutschen Maklerverbunds und stellen ihn unseren Mandanten zur Verfügung – als eine zuständige Stelle.
Beamtenrecht ist ein geschlossenes System mit eigener Logik: Besoldung statt Gehalt, Beihilfe statt Krankenkasse, Versorgung statt Rente, Disziplinarrecht statt Arbeitsrecht. Die folgenden Kapitel erklären es Schritt für Schritt – mit Baden-Württemberg als Referenz.
Das Beamtenverhältnis durchläuft Stufen, die jeweils eigene Rechte und Risiken tragen. Der Status entscheidet darüber, was bei Dienstunfähigkeit geschieht, wie die Versorgung aufgebaut wird und welche Fristen laufen. In Baden-Württemberg gelten dafür das Landesbeamtengesetz und die Laufbahnverordnung.
Referendariat, Anwärterzeit. Anwärterbezüge statt Besoldung, Beihilfeanspruch besteht bereits. Bei Dienstunfähigkeit: Entlassung ohne Versorgung.
Bewährungszeit nach Abschluss der Ausbildung, höchstens fünf Jahre. Entlassung bei Dienstunfähigkeit möglich; Versorgung nur bei Dienstunfall.
Unkündbar außer im Disziplinarverfahren. Ab jetzt besteht bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf Ruhegehalt – dessen Höhe hängt von der Dienstzeit ab.
Wer später eintritt, bleibt in der Regel Tarifbeschäftigter. Ausnahmen bei Kindererziehung, Pflege, Wehr- oder Zivildienst (§ 48 LHO BW).
Quellen: Beamtenstatusgesetz; Landesbeamtengesetz BW; Laufbahnverordnung BW; Landeshaushaltsordnung BW.
Als Artikel lesen →Beamte erhalten keine Vergütung, sondern Besoldung – festgelegt per Gesetz, nicht per Tarifvertrag. Sie besteht aus Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe, Familienzuschlag und Zulagen. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an; dafür ist die private Krankenversicherung selbst zu zahlen.
Nach Laufbahn und Amt. Innerhalb der Gruppe steigt das Grundgehalt in Erfahrungsstufen alle zwei bis vier Jahre.
Keine Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlicher Krankenversicherung. Das Netto liegt deshalb bei gleichem Brutto deutlich über dem eines Angestellten.
Stufe 1 für Verheiratete, weitere Stufen je Kind – in BW ab dem dritten Kind deutlich erhöht.
Beihilfekonformer Tarif für den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil. Bei Anwärtern meist 50–120 €, bei Lebenszeitbeamten je nach Alter und Eintritt 250–450 € monatlich.
Quellen: Landesbesoldungsgesetz BW; Bundesbesoldungsgesetz; Landesamt für Besoldung und Versorgung BW.
Als Artikel lesen →Bei Krankheit zahlt der Dienstherr die Besoldung ohne zeitliche Begrenzung weiter – es gibt kein Krankengeld und keine Aussteuerung. Krankheitskosten trägt er anteilig über die Beihilfe; den Rest deckt die private Restkostenversicherung. Beide Säulen müssen exakt zueinander passen.
Für Beamte mit bis zu einem Kind. Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %.
Ehegatten nur, wenn ihr Einkommen unter der Grenze der Beihilfeverordnung liegt; sonst eigenständig zu versichern.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung bearbeitet Anträge; Rechnungen werden eingereicht, erstattet wird nach Beihilfeverordnung und Gebührenordnung.
In BW wird je nach Besoldungsgruppe ein fester Jahresbetrag von der Beihilfe abgezogen. Ergänzungstarife können ihn abfedern.
Quellen: § 78 LBG BW; Beihilfeverordnung BW; Landesamt für Besoldung und Versorgung BW.
Als Artikel lesen →Die Beamtenversorgung ist großzügiger als die gesetzliche Rente – aber nur bei voller Dienstzeit. Wer spät verbeamtet wird, in Teilzeit arbeitet oder früh dienstunfähig wird, erhält weit weniger als die oft zitierten 71,75 Prozent. Die Rechnung ist einfach und lohnt sich.
Ruhegehaltssatz der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. 40 Jahre ergeben den Höchstsatz von 71,75 %.
Darunter kein Ruhegehalt, sondern Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – mit entsprechend geringen Ansprüchen.
Bei Ruhestand vor der Altersgrenze und bei Dienstunfähigkeit, höchstens 10,8 %. Zurechnungszeit bei DU: zwei Drittel der Zeit bis zum 62. Lebensjahr werden angerechnet.
Amtsabhängig 35 % der Bezüge oder amtsunabhängig 65 % aus Endstufe A 4 – greift, wenn die errechnete Versorgung darunter liegt.
Quellen: §§ 4, 13, 14 BeamtVG; Landesbeamtenversorgungsgesetz BW; Landesamt für Besoldung und Versorgung BW.
Als Artikel lesen →Die Hinterbliebenenversorgung knüpft an das Ruhegehalt des Verstorbenen an – und damit an dessen Dienstzeit. Für junge Familien und für nicht verheiratete Partner ist das System lückenhaft; für Beamte mit voller Dienstzeit vergleichsweise solide.
Des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder bei Dienstunfähigkeit erhalten hätte (Ehen ab 2002).
Halbwaisen 12 %, Vollwaisen 20 % des Ruhegehalts, bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung bis 27.
Einmalzahlung an Ehegatten oder Kinder in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge.
Ohne Trauschein oder eingetragene Partnerschaft entsteht kein Versorgungsanspruch – unabhängig von Dauer der Beziehung oder gemeinsamen Kindern.
Quellen: §§ 18–28 BeamtVG; Landesbeamtenversorgungsgesetz BW.
Als Artikel lesen →Der Beamtenstatus gewährt Sicherheit und verlangt im Gegenzug besondere Pflichten. Verstöße werden nicht arbeitsrechtlich, sondern disziplinarrechtlich verfolgt – bis hin zur Entfernung aus dem Dienst mit Verlust der Versorgung. Wer die Regeln kennt, bewegt sich sicher.
Entgeltliche Nebentätigkeiten sind grundsätzlich anzeige- oder genehmigungspflichtig (§§ 60 ff. LBG BW). Zeitliche Obergrenze in der Regel ein Fünftel der Arbeitszeit.
Zulässig, aber mit Zurückhaltung und Rücksicht auf das Amt (§ 33 BeamtStG). Gilt verstärkt in sozialen Medien.
Schäden im Dienst trägt der Dienstherr – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nimmt er den Beamten in Anspruch (§ 48 BeamtStG).
Verweis, Geldbuße, Kürzung der Bezüge, Zurückstufung, Entfernung aus dem Dienst. Rechtsschutz ohne Dienstrechtsbaustein deckt diese Verfahren nicht.
Quellen: Beamtenstatusgesetz; Landesbeamtengesetz BW; Landesdisziplinargesetz BW.
Als Artikel lesen →Beihilferecht ist Landesrecht. Die Bemessungssätze folgen überwiegend dem Bundesmodell, einzelne Länder weichen deutlich ab. Wählen Sie Ihren Dienstherrn – angezeigt wird nur, was für Sie gilt.
Im Ruhestand steigt der Satz, der PKV-Anteil sinkt.
Nur unterhalb der Einkommensgrenze der jeweiligen Verordnung.
Solange Kindergeld bezogen wird.
Pauschale Beihilfe: Statt der individuellen Erstattung zahlt der Dienstherr einen festen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Angaben ohne Gewähr, Stand 2026; maßgeblich ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung des Dienstherrn.
Beamtenrecht, Beihilferecht und Versorgungsrecht bilden ein eigenes System, das sich von der Sozialversicherung grundlegend unterscheidet. Die Gliederung ordnet jeden Baustein nach Dringlichkeit ein und benennt die maßgeblichen Vorschriften – mit Baden-Württemberg als Referenz, Abweichungen bei Bund und anderen Ländern sind möglich.
Beamte erhalten vom Dienstherrn Beihilfe zu Krankheitskosten – in Baden-Württemberg 50 % für aktive Beamte, 70 % für Versorgungsempfänger und Ehegatten, 80 % für Kinder. Der verbleibende Anteil wird über einen beihilfekonformen PKV-Tarif versichert. Alternativ gewähren inzwischen elf Länder – darunter Baden-Württemberg seit 2023 – eine pauschale Beihilfe als festen 50-%-Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Vollversicherung (siehe Abschnitt „Beihilfe nach Bundesland“).
§ 78 LBG BW in Verbindung mit der Beihilfeverordnung BW (§ 14 BVO: Bemessungssätze), § 193 Abs. 3 VVG (Versicherungspflicht). Öffnungsaktion der PKV: Annahme von Beamtenanfängern mit höchstens 30 % Risikozuschlag bei Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung.
Dienstunfähig ist, wer die Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Beamte auf Widerruf und auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit entlassen – ohne Pension. Beamte auf Lebenszeit erhalten ein Ruhegehalt, das in jungen Jahren weit unter den Bezügen liegt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nur mit echter Dienstunfähigkeitsklausel sicher.
§ 26 BeamtStG, § 44 BBG (Dienstunfähigkeit), § 23 Abs. 3 BeamtStG (Entlassung von Probebeamten), §§ 4, 14 BeamtVG (Mindestdienstzeit fünf Jahre, Mindestversorgung), Landesrecht BW: § 43 LBG BW.
Für Schäden im Dienst haftet zunächst der Dienstherr gegenüber Dritten. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nimmt er den Beamten in Regress – etwa bei Schäden an Dienstfahrzeugen, verlorenen Schlüsseln oder Fehlern bei Lehrkräften und Vollzugsbeamten.
Art. 34 GG (Amtshaftung mit Rückgriff), § 48 BeamtStG, § 75 BBG (Haftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn).
Beamte sind in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) anteilig versichert; die Beihilfe trägt den übrigen Teil. Wie in der sozialen Pflegeversicherung handelt es sich um eine Teilleistung – der Eigenanteil im Heim bleibt.
§ 23 SGB XI (Versicherungspflicht in der PPV für Beihilfeberechtigte), Beihilfeverordnung BW (Pflegeleistungen).
Der Beamtenstatus ändert nichts an der privaten Haftung und am Sachrisiko. Private Haftpflicht mit Diensthaftpflicht, Hausrat und – bei Eigentum – Wohngebäude mit Elementarschutz bilden die Grundsicherung.
§ 823 BGB (private Haftung), § 75 VVG (Unterversicherung). Keine gesetzliche Pflicht.
Hinterbliebene von Beamten erhalten Witwen-/Witwergeld (55 % des Ruhegehalts) und Waisengeld. In jungen Jahren und ohne Mindestdienstzeit fällt die Versorgung gering aus; Kredite und Familienbedarf werden nicht gedeckt.
§§ 19 ff. BeamtVG (Hinterbliebenenversorgung), § 159 VVG (Bezugsrecht), § 16 ErbStG (Freibeträge).
Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Bezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 % nach 40 Jahren. Spätere Verbeamtung, Teilzeit, Elternzeit oder vorzeitiger Ruhestand senken den Satz spürbar. Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten gesetzliche Rente plus VBL-Zusatzversorgung.
§ 14 BeamtVG (Ruhegehaltssatz, Höchstsatz 71,75 %, Versorgungsabschlag 3,6 % je Jahr, höchstens 10,8 %), § 4 BeamtVG (Mindestdienstzeit fünf Jahre), Landesrecht BW: LBeamtVG BW. Angestellte: SGB VI, Tarifvertrag Altersversorgung (ATV).
Beamte können in Disziplinarverfahren, bei Beurteilungen, Beförderungen, Umsetzungen oder Dienstunfähigkeitsverfahren rechtlichen Beistand benötigen. Standard-Rechtsschutz deckt das Dienstrecht nicht automatisch.
Landesdisziplinargesetz BW, VwGO (Verwaltungsgerichtsverfahren). Vertragsrecht nach VVG, Wartezeit drei Monate.
Bei Dienstunfällen greift die Unfallfürsorge des Dienstherrn mit Heilverfahren und Unfallruhegehalt. Freizeitunfälle sind davon nicht erfasst – hier leistet nur eine private Unfallversicherung.
§§ 30 ff. BeamtVG (Unfallfürsorge), § 37 BeamtVG (erhöhtes Unfallruhegehalt bei qualifiziertem Dienstunfall).
Die Beihilfe erstattet Zahnersatz, Wahlleistungen im Krankenhaus und Sehhilfen nur eingeschränkt. In Baden-Württemberg sind Wahlleistungen (Chefarzt, Zweibettzimmer) nur gegen einen monatlichen Eigenbeitrag beihilfefähig.
§ 6a BVO BW (Wahlleistungen gegen Eigenbeitrag), Anlage zur BVO (beihilfefähige Aufwendungen). Ergänzungstarife nach VVG.
Einstufung „Gesetzliche Pflicht“ bezeichnet eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder Berufsrechts. „Dringend empfohlen“ bezeichnet Risiken, deren Eintritt die wirtschaftliche Existenz gefährdet. „Situativ“ bezeichnet Bausteine, deren Bedarf von Lebenslage, Vermögen und bestehenden Ansprüchen abhängt.
Beihilfesätze, Ruhegehaltssätze und Fristen folgen dem Beamtenrecht des jeweiligen Dienstherrn. Die Werte beziehen sich auf Baden-Württemberg und den Bund; andere Länder weichen in Einzelheiten ab.
| Größe | Wert | Bedeutung | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Beihilfesatz aktive Beamte (BW) | 50 % | Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Der Rest wird privat versichert. | § 14 BVO BW |
| Beihilfesatz Versorgungsempfänger, Ehegatten (BW) | 70 % | Kinder 80 %. Ehegatten nur bis zur Einkommensgrenze berücksichtigungsfähig. | § 14 BVO BW |
| Öffnungsaktion PKV | max. 30 % Zuschlag | Beamtenanfänger werden bei Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung ohne Ablehnung angenommen; Risikozuschlag höchstens 30 %. | Verbandserklärung der PKV-Unternehmen |
| Ruhegehaltssatz je Dienstjahr | 1,79375 % | Linear je Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit; Höchstruhegehalt 71,75 % nach 40 Jahren. | § 14 Abs. 1 BeamtVG |
| Versorgungsabschlag | 3,6 % je Jahr | Bei vorzeitigem Ruhestand, höchstens 10,8 %; bei Dienstunfähigkeit ebenfalls bis 10,8 %. | § 14 Abs. 3 BeamtVG |
| Mindestdienstzeit für Ruhegehalt | 5 Jahre | Darunter keine Beamtenversorgung; Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. | § 4 BeamtVG, § 8 SGB VI |
| Witwen-/Witwergeld | 55 % | Des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte. Nicht verheiratete Partner: keine Versorgung. | § 20 BeamtVG |
| Regelaltersgrenze Beamte | 67 Jahre | Bund und BW für Jahrgänge ab 1964; besondere Altersgrenze Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug in BW: 62 Jahre. | § 51 BBG, § 36 LBG BW |
| Krankentagegeld | entfällt | Beamte erhalten bei Krankheit Besoldung ohne zeitliche Begrenzung; Krankentagegeld ist nicht erforderlich. | § 3 LBesG BW, § 44 BBG |
Quellen: Beamtenversorgungsgesetz; Landesbeamtengesetz und Beihilfeverordnung Baden-Württemberg; Beamtenstatusgesetz; Verband der Privaten Krankenversicherung (Öffnungsaktion). Landesrecht kann abweichen.
Von der Anfrage bis zur laufenden Betreuung folgt jedes Mandat demselben dokumentierten Ablauf. Vor dem Erstgespräch werden keine Unterlagen benötigt.

Mandanten des Maklerhauses erhalten Zugang zur Finanzmanager-App des Deutschen Maklerverbunds. Verträge, Policen und Beitragsrechnungen aller Gesellschaften liegen dort an einem Ort – unabhängig davon, bei wem der Vertrag besteht. Dokumente werden per Foto hochgeladen, Änderungen direkt an das Maklerhaus gemeldet.
Die Finanzmanager-App wird von der DEMV Systems GmbH, Hamburg, bereitgestellt. Die Nutzung ist Teil der Betreuung durch das Maklerhaus Wanes.
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